von Theo Kurtz
Eine Regeländerung, die ab dem 1. Januar 2012 Gültigkeit hat, beschäftigt sich mit der eigentlich recht seltenen Situation, dass der Golfball sich beim Suchen imBunker bewegt (Regel: 12-1): Bisher jedenfalls galt: Hatte sich der Ball im Bunker unter so genannten „losen Naturstoffen“, wie etwa Blättern verkrümelt, und rührte sich dieser bei der Suche tatsächlich von der Stelle, dann blieb das für den Golferausnahmsweise einmal folgenlos. Das wird sich ab dem Jahreswechsel ändern. Zukünftig gilt: Bewegt sich die weiße Kugel bei der Suche, muss sich der Spieler einen Strafschlag aufbrummen lassen. Außerdem muss der Ball zurückgelegt werden. Und noch was wird sich im Bunkerbereich regeltechnisch ändern: Bislang durfte man vor dem Schlag keine Spuren im Bunker einebnen (Regel: 13-4). Das galt auch für den Fall, dass der Spieler beispielsweise am anderen Bunker-Ende zur Harke gegriffen und dabei Spuren verursacht hatte. Ab 1. Januar 2012 gilt: Spuren im Sand dürfen bereits vor dem Bunkerschlag eingeebnet werden. Mit einer gewichtigen Einschränkung allerdings: Die Spurenbeseitigung darf nur unter dem Aspekt der „Platzpflege“ erfolgen und nicht einer Verbesserung der Schlagsituation dienen. Die Lage des Balls darf dabei in keinster Weise verbessert werden. Außerdem dürfen keine Spuren auf der Spiellinie des Golfers eingeebnet werden.
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Hans Starke (Montag, 05 Oktober 2015 11:00)
Danke für das Update Herr Kurtz. Beim nächsten Turnier werde ich auf diesen Punkt achten!
LG Hans